AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von "Voice meets Guitar" - Teneja Skrget

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Teneja Skrget, Rennpatt 23, 42697 Solingen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Voice meets Guitar“ mit dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichen oder diesen widersprechen, haben diese Vorrang gegenüber den AGB.

Vertragsgegenstand

Der Vertrag regelt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich "Musikalische Darbietung/Besetzung als Gitarristin und Sängerin-möglich in verscheidenen Musikkombinationen. Siehe laut Webseite : https://teneja.de/music/videos/4

Für mögliche Auftrittsmöglichkeiten: bei Events, Hochzeiten, Firmenfeiern, Trauerreden, Hochzeitssängerin, Geburtstagsfeiern

Die Einzelheiten der Zusammenarbeit ergeben sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages wird von den Parteien nicht gewollt.

Zustandekommen des Vertrages

Das Vertragsverhältnis für die Erbringung von Dienstleistungen kommt durch Annahme des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung durch Teneja - "Voice meets Guitar" zustande. Teneja Skrget behält sich vor, die Erbringung der Leistung bis zum Ausgleich fälliger Zahlungsforderungen zurück zu behalten.

Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner

Der Leistungsumfang von Teneja "Voice meets Guitar" umfasst nur diejenigen Dienstleistungen, die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.

Teneja "Voice meets Guitar" wird den Auftraggeber regelmäßig per Email oder telefonisch über den Stand der Vorbereitungen und die entfaltete Tätigkeit informieren. Der Auftraggeber wird  über die gewünschten Details und den Gesamtcharakter der Veranstaltung informieren sowie hierzu Auskünfte oder Erfahrungen mitteilen und damit einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Seiten unterstützen.

Zahlungsbedingungen und Preise

Sämtliche Forderungen werden in Euro inkl. gesetzlicher MwSt. von 7% als gebuchte Musikerin berechnet. Die Einzelheiten ergeben sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung, also dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang tritt kraft Gesetzes Zahlungsverzug ein.

Für Hochzeitsplanungen gilt: Es wird vereinbart, dass eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Vertragswertes mit Vertragsschluss fällig wird. Diese wird bei Kündigung des Vertrages generell NICHT erstattet. Es wird mit dem Auftraggeber eine neue Auftrittsmöglichkeit gesucht, wobei dieser Anzahlungsbeitrag weiterhin bestehen bleibt, beim Komplettausfall eines Events, wird der Anzahlungsbeitrag komplett als "Ausfallentschädigung und Freihaltung des Buchungstermins einbehalten.

Dauer des Vertrages und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Beauftragung und endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.

Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von Teneja "Voice meets Guitar" gekündigt werden. Widerruf und Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Der Schwerpunkt der von Teneja "Voice meets Guitar" zu leistenden Arbeiten, liegt in der Vorbereitung in Sachen Gesang und Gitarre für ausgewählte Songs von Brautpaaren und Geburtstagsfeiern, so wie Gitarrenspiel und Neueinstudieren von einer Repertoirausweitungen. Diese Arbeit wird von Teneja "Voice meets Guitar" am Ort der Niederlassung, also in Solingen, erbracht. Auch wegen der dringend frühzeitig zu treffenden Vorkehrungen, wird der Großteil der geschuldeten Leistung durch Teneja "Voice meets Guitar" somit regelmäßig schon umgehend nach Abschluss des Vertrages entfaltet und damit regelmäßig schon einige Zeit vor der eigentlichen Veranstaltung erledigt. Dies ist dem Auftraggeber bekannt.

Kündigungsregel

Für alle Events, Geburtstagen, Hochzeiten, Beerdigungen gilt: Die Anzahlung von 40 Prozent des Auftragswertes wird in jedem Fall einbehalten.

Für freie Trauungen, Geburtstagen gilt: Die Anzahlung von 40 Prozent des Auftragswertes wird in jedem Fall einbehalten. Wird der Vertrag von Seiten des Auftragsgebers weniger als 4 Wochen vor der Hochzeit gekündigt, sind weitere 25 Prozent, also insgesamt 75 Prozent des Auftragswertes fällig.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung, also dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Sollte Teneja "Voice meets Guitar" aus gewichtigen Gründen (z.B. Krankheit) verhindert sein die geschuldete Leistung zu erbringen hat Teneja "Voice meets Guitar" das Recht, einen zur Übernahme der Aufgaben bereiten Kollegen bzw. eine Kollegin für die weitere Erfüllung des Vertrages  zu bestimmen, soweit dem Auftraggeber hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt – unter der Prämisse, dass der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und keine Mehrkosten entstehen – als erteilt. Der Anzahlungsbetrag wird dann an die Ersatzmusikerin weitergeleitet.

Mehrheit von Auftraggebern

Mehrere Auftraggeber haften für Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Das gilt insbesondere für die Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie Aufwendungen.

Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung von Teneja "Voice meets Guitar" ist es ausreichend, dass diese gegenüber einem Auftraggeber abgegeben wird. Die Auftraggeber bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Erklärungen seitens Zauberfee. Ein etwaiger Widerruf der Vollmacht aus wichtigem Grund wird erst für Erklärungen wirksam, die nach Zugang des Widerrufs abgegeben werden.

Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Teneja "Voice meets Guitar"  ist, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, der Sitz der Niederlassung von Zauberfee (Wuppertal).

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Dezember 2022

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